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Vorsorgerecht
Krankheits- und Pflegefall

So einzigartig jeder Mensch ist, so verschieden sind seine Wünsche. Daher gibt es keine allgemeingültigen Lösungen für so wichtige Entscheidungen wie sie verbunden sind mit der Versorgung und Betreuung im Alter oder bei Krankheit, der Gestaltung letztwilliger Verfügungen, der Versorgung Angehöriger, der Erteilung einer Vollmacht oder der Einleitung oder Unterlassung lebensverlängernder Maßnahmen.

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Damit Sie dennoch die Gewissheit haben, stets in Ihrem Sinn unterstützt zu werden, sollten Sie sich an einen auf diesen Gebieten erfahrenen und kompetenten Berater wenden. Seit vielen Jahren sind wir auf diesen Gebieten tätig. Das Ziel ist stets dasselbe: Ihr Wille und Ihre Interessen sollen im rechtlich zulässigen Umfang umgesetzt werden – egal, was passiert.

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Die Aufgaben sind vielfältig, dazu gehören:

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  • Anfertigung Ihrer individuellen Vorsorgevollmacht 

  • Vorsorgeverträge, Betreuungs- und Patientenverfügung

  • Unterstützung Ihres Bevollmächtigten

  • Übernahme von Bevollmächtigungen

  • Beratung zu und Anfertigung von letztwilligen Verfügungen (Testament, Erbvertrag)

  • Anfertigung eines Leitfadens für Bevollmächtigte

  • Ihre Beratung und Vertretung als Bevollmächtigter oder Betreuer

  • Ihre Vertretung als Betroffener oder Angehöriger in betreuungsrechtlichen Verfahren gegenüber dem Vormundschaftsgericht, anderen Behörden und sonstigen Dritten

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