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Mietrecht

Im Mietrecht beraten und vertreten wir umfassend die Parteien von Wohnraum- und Gewerberaummietverhältnissen.

Hierzu gehören insbesondere:

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  • die Erstellung von Mietverträgen

  • die Vereinbarung von Mietsicherheiten 

  • der Ausspruch und die Durchsetzung von Mieterhöhungen

  • die Prüfung von Betriebskostenabrechnungen

  • die Durchsetzung von Schönheitsreparaturen, Sanierungs-und Modernisierungsmaßnahmen

  • die Abwicklung von Mietverhältnissen einschließlich der Geltendmachung von Sicherungsrechten.

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Die Vorbereitung der Beendigung von Mietverhältnissen durch Abmahnungen, die Kündigung von Mietverhältnissen, die Rückgabe der Mietsache und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gehören ebenso zum Leistungsspektrum.

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