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Versicherungsrecht

Haben Sie Ärger mit Ihrer Versicherung? Erhalten Sie nicht die Leistungen, die Sie eigentlich bei Abschluss des Versicherungsvertrages vereinbart haben?

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Es ist praktisch nahezu unmöglich, sich im öffentlichen oder auch privaten Bereich zu bewegen, ohne mit Versicherungen in Berührung zu kommen.

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Das Versicherungsrecht gehört daher zu den bedeutendsten Rechtsgebieten im deutschen Recht überhaupt. Folgende Versicherungsarten sind dabei besonders „streitintensiv“ :

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Berufsunfähigkeitsversicherung

 

  • Eine der wichtigsten Versicherungen, um für den Fall einer schwerwiegenden Erkrankung, eines Unfalls oder dergleichen nicht auch noch finanziell am Boden zu liegen.

  • Allerdings ist diese Versicherungssparte auch für die Versicherer von erheblicher finanzieller Bedeutung, so dass eine äußerst genaue Prüfung erfolgt und nach Möglichkeiten gesucht wird, einer Leistungsverpflichtung zu entkommen.

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Private Unfallversicherung

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  • Die Unfallversicherung ist eine Personenversicherung, die den Versicherungsnehmer vor den wirtschaftlichen Folgen einer durch Unfall eingetretenen körperlichen Invalidität schützen soll und im Versicherungsfall eine bestimmte Kapitalleistung in Form einer Einmalzahlung oder Unfallrente gewährt.

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Auch hier besteht regelmäßig Uneinigkeit über die Höhe der Invalidität und somit der Leistung, so dass Klarheit erst oft durch ein Gerichtsverfahren mit Einschaltung eines Sachverständigen geschaffen werden kann.

 

Gebäudeversicherung

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  • Die Gebäudeversicherung kann sich neben der Wohngebäudeversicherung auch auf Betriebsgebäude, Fabriken und industrielle Gebäudekomplexe erstrecken.

  • In der Wohngebäudeversicherung wird üblicherweise die kombinierte Lösung durch Versicherung mehrerer Risiken abgeschlossen. Zu den Risiken gehören die Feuerversicherung, die Glasversicherung, die Leitungswasserversicherung, die Sturmversicherung und als neuere Versicherungsarten die Elementarschadenversicherung und die Photovoltaikversicherung.

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Versicherungsfälle in diesen Bereichen sind für Betroffene sehr schnell wirtschaftlich existenziell, so dass bei Leistungsablehnungen eine schnelle anwaltliche Hilfe von besonderer Bedeutung und angezeigt ist. 

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Private Haftpflichtversicherung

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  • Ebenfalls eine praktisch unverzichtbare Versicherung, die den Versicherungsnehmer vor Vermögensnachteilen infolge gegen ihn gerichteter Schadensersatzansprüche schützen kann.

  • In vielen Bereichen des täglichen Lebens ist das Vorhandensein einer Haftpflichtversicherung geradezu Voraussetzung, um sich – und auch andere – vor großen finanziellen Schäden zu schützen. So ist es z.B. geradezu verantwortungslos, riskante Sportarten ohne eine solche Versicherung auszuüben, da ein selbstverschuldeter Unfall für den Geschädigten oftmals zu monatelangen Einkommenseinbußen führen – diese gehen oft weit über die finanziellen Möglichkeiten des Schädigers hinaus.

  • Die meisten Haftpflicht-Versicherungen sind allerdings freiwillig. Zwingend sind Haftpflichtversicherungen lediglich in den Bereichen, die der Gesetzgeber für besonders risikoträchtig hält. Wegen der Betriebsgefahr, die von einem Kraftfahrzeug ausgeht, müssen beispielsweise Fahrzeughalter eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen.

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Krankentagegeldversicherung

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Mit dem Krankentagegeld werden nach Ende der – in der Regel sechswöchigen – Lohnfortzahlung Verdienstausfälle abgesichert:

 

  • Bei den gesetzlichen Krankenkassen beträgt das Krankentagegeld einheitlich 70% des letzten Bruttoeinkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze bzw. maximal 90% des Nettoeinkommens.

  • Bei den privaten Krankenversicherungen sind Krankentagegeldzahlungen – je nach Vertrag bzw. Tarif – bis zur Höhe des Nettoeinkommens möglich. Ein Krankentagegeld ist besonders für Selbstständige notwendig, da sie während der Zeit einer Arbeitsunfähigkeit meist über keinerlei Einkünfte verfügen.

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Umso existenzbedrohender ist es, wenn der Versicherer ungerechtfertigt Krankentagegeldzahlungen kürzt.

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Weitere Bereiche im Versicherungsrecht

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Daneben bearbeiten wir selbstverständlich auch Fälle in anderen Bereichen des Versicherungsrechts:

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  • Krankenversicherungsrecht

  • Lebensversicherungsrecht

  • Hausratversicherungsrecht

  • Rechtsschutzversicherungsrecht

  • Kreditversicherungsrecht

  • Reiseversicherungsrecht

  • Bauwesensversicherungsrecht

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